Drohnen am BER: Flugsicherung erkennt sie jetzt im Anflug
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Die Deutsche Flugsicherung (DFS) erfasst Drohnen am BER seit Ende September 2026 auch im An- und Abflugbereich. Abwehren kann ihr System nichts, das bleibt Aufgabe der Polizei. Im ersten Halbjahr 2026 meldete der Tower in Schönefeld 28 Drohnen, siebenmal musste der Flugverkehr deshalb unterbrochen werden – mehr Sichtungen als an jedem anderen deutschen Flughafen.
Am Flughafen Berlin Brandenburg (BER) in Schönefeld läuft ein neues System der Deutschen Flugsicherung, das Drohnen im An- und Abflugbereich frühzeitig erkennen soll. Das Bundesverkehrsministerium machte den Start am Mittwoch, , öffentlich, wie die Deutsche Presse-Agentur berichtete. Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU) nannte die Inbetriebnahme laut Aero International einen wichtigen Schritt für die Sicherheit des Luftverkehrs. Bislang meldeten meist Piloten oder der Tower eine Drohne. Jetzt soll Technik helfen.
Was ändert sich am BER – und was nicht?
Die neue DFS-Technik am BER erkennt Drohnen, sie wehrt keine ab. Die Flugsicherung stellt nur die technische Erfassung bereit; ob und wie gegen eine erkannte Drohne vorgegangen wird, entscheiden die Sicherheitsbehörden. Melde- und Informationswege stimmen Bundesverkehrsministerium und DFS mit dem Bundesinnenministerium ab. Wie das System arbeitet und von welchem Hersteller es stammt, sagt die DFS nicht. Brandenburgs Verkehrsminister Robert Crumbach (SPD) mahnte, die bloße Zahl der Sichtungen erlaube keine belastbaren Aussagen über Betreiber, Absichten oder die tatsächliche Bedrohungslage.
Wie oft stören Drohnen den Flugbetrieb am BER?
Kein deutscher Flughafen meldete im ersten Halbjahr 2026 so viele Drohnen wie der BER: 28 Sichtungen registrierte der Tower in Schönefeld von Januar bis Juni, teilte die DFS laut dpa-Meldung vom 6. August 2026 mit. Frankfurt am Main kam auf 27. Siebenmal musste der Flugverkehr am BER vorübergehend unterbrochen werden. Der Sprung ist groß. Im gesamten Jahr 2025 stellte die DFS am BER und im Umland nur acht Drohnen fest.
Die Flugsicherung liefert selbst eine mögliche Erklärung: Ein neues Detektionssystem der Bundespolizei am BER erkenne Drohnen seit 2026 besser und schneller. Mehr Meldungen bedeuten also nicht automatisch mehr Drohnen. Bundesweit zählte die DFS 2025 insgesamt 225 Behinderungen durch Drohnen nach 161 im Jahr 2024, ein Plus von rund 40 Prozent (aeroTELEGRAPH, 5. Januar 2026).
Zuletzt traf es den BER am Abend des : Flughafenmitarbeiter meldeten eine Drohne, die DFS sperrte die Pisten, kurz nach 21 Uhr lief der Betrieb wieder an. Die Bundespolizei fand bei ihrer Suche keine Drohne, berichtete die Stuttgarter Zeitung mit dpa.
| Flughafen | Detektionsstand laut Quelle | Quelle |
|---|---|---|
| Berlin Brandenburg (BER) | DFS-System für den An- und Abflugbereich in Betrieb (bekanntgegeben 30.09.2026); dazu Detektionssystem der Bundespolizei seit 2026 | dpa, 01.10.2026 und 06.08.2026 |
| Düsseldorf | DFS-System seit Ende September 2026 in Betrieb | dpa, 01.10.2026 |
| Köln/Bonn | DFS-System seit Ende September 2026 in Betrieb | dpa, 01.10.2026 |
| Frankfurt am Main | Drohnenabwehrsystem der Bundespolizei seit Anfang 2025 | Drucksache 21/5503, 21.04.2026 |
| Weitere internationale Verkehrsflughäfen | sollen nach und nach folgen, Standorte und Zeitplan nicht benannt | Aero International, 30.09.2026 |
Wer ist zuständig, wenn am BER eine Drohne auftaucht?
Bei einer Drohnensichtung am BER reagiert zuerst die Flugsicherung. „Sobald uns eine Drohnensichtung bekannt wird, erteilt unser Tower nur noch Freigaben für den nicht betroffenen Bereich des Flughafens“, schilderte eine DFS-Sprecherin im Oktober 2025 der dpa.
Fürs Erkennen sind an Flughäfen im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei die Bundespolizei und die Flugsicherung zuständig, so die Antwort der Bundesregierung vom 21. April 2026 (Drucksache 21/5503). Bei der Abwehr endet die Zuständigkeit der Bundespolizei am Flughafengelände; außerhalb sind nach § 13 Abs. 1 Luftsicherheitsgesetz die Landespolizeien zuständig, rund um den BER also die Polizei Brandenburg. So erläutert es der Luftrechtler Elmar Giemulla in einem Interview vom 2. Oktober 2026.
Die Bundeswehr ist die letzte Stufe. Seit einer Änderung des Luftsicherheitsgesetzes im Frühjahr 2026 dürfen die Streitkräfte nach § 15a Abs. 2 LuftSiG zur Verhinderung eines besonders schweren Unglücksfalls Waffengewalt oder sonstige Wirkmittel gegen Drohnen einsetzen, verfassungsrechtlich als Amtshilfe nach Art. 35 Abs. 2 Grundgesetz (beck-aktuell, 22. April 2026).
Brandenburgs Innenminister Jan Redmann (CDU) drängt auf mehr Schutz: „Der Flughafen Berlin Brandenburg ist nicht nur Verkehrsflughafen, sondern auch Regierungsflughafen“, sagte er am 13. August 2026 (dpa). Anlass war eine mit Sprengstoff bestückte Drohne, die im August am Flughafen Leipzig/Halle nahe ukrainischer Transportflugzeuge entdeckt worden war.
Wo darfst du rund um den BER eine Drohne fliegen?
Rund um den BER ist privates Drohnenfliegen weitgehend tabu. Nach § 21h Abs. 3 Nr. 2 LuftVO ist der Betrieb innerhalb von 1.000 Metern um die Begrenzung eines Flughafens sowie in einem 1.000 Meter breiten Streifen beiderseits der Pistenachsen, die in beide Richtungen um je 5 Kilometer verlängert sind, nur in der „speziellen“ Kategorie zulässig, also mit Betriebsgenehmigung oder Erklärung. Die oft genannten 1,5 Kilometer gelten laut Gesetzestext für Flugplätze, die keine Flughäfen sind.
In einer Kontrollzone ist der Flug nur mit Flugverkehrskontrollfreigabe erlaubt (§ 21h Abs. 3 Nr. 9 LuftVO). Wo die Grenzen verlaufen, zeigt die Karte der geografischen Gebiete der Digitalen Plattform Unbemannte Luftfahrt (dipul).
Verstöße sind teuer: Wer entgegen § 21h fliegt, handelt nach § 44 Abs. 1 Nr. 17d LuftVO ordnungswidrig, das Luftverkehrsgesetz erlaubt Geldbußen bis zu 50.000 Euro. Gefährdet ein Flug Menschen oder Sachen von bedeutendem Wert, drohen nach § 315 StGB sechs Monate bis zehn Jahre Freiheitsstrafe.
Wie es weitergeht
Der BER ist Teil eines Ausbauprogramms des Bundesverkehrsministeriums; weitere internationale Verkehrsflughäfen sollen folgen. Langfristig wirbt die DFS für ein Lagezentrum an ihrem Sitz im hessischen Langen. DFS-Chef Arndt Schoenemann sprach am 21. August 2026 von einem „integrierten Drohnen-Lagebild in Deutschland“ (dpa). Mehr vom Hauptstadtflughafen, etwa zur möglichen Easyjet-Übernahme und ihren Folgen für den BER, findest du im Ressort Verkehr.
Häufige Fragen zu Drohnen am BER
Darf ich in der Nähe des BER Drohne fliegen?
In der Regel nein. Innerhalb von 1.000 Metern um die Flughafengrenze und entlang der um je 5 Kilometer verlängerten Pistenachsen ist der Betrieb nach § 21h Abs. 3 Nr. 2 LuftVO nur in der „speziellen“ Kategorie zulässig, also mit Betriebsgenehmigung oder Erklärung. In Kontrollzonen brauchst du zusätzlich eine Flugverkehrskontrollfreigabe. Verstöße können bis zu 50.000 Euro kosten.
Was passiert, wenn am BER eine Drohne gesichtet wird?
Die Flugsicherung gibt dann nur noch Freigaben für den nicht betroffenen Bereich des Flughafens, im Extremfall stehen alle Starts und Landungen still. Auf dem Gelände ist die Bundespolizei zuständig, außerhalb nach Einschätzung des Luftrechtlers Elmar Giemulla die Polizei Brandenburg. Am 23. September 2026 sperrte die DFS die Pisten, kurz nach 21 Uhr lief der Betrieb wieder.
Wie viele Drohnenvorfälle gab es am BER?
Im ersten Halbjahr 2026 registrierte der Tower in Schönefeld laut DFS 28 Drohnen, in sieben Fällen wurde der Flugverkehr unterbrochen. Im gesamten Jahr 2025 waren es am BER und im Umland nur acht. Die DFS führt den Anstieg auch auf ein neues Detektionssystem der Bundespolizei zurück, das Drohnen besser und schneller erkenne.
Quellen
- airliners.de/dpa: DFS nimmt Drohnenerkennung in Düsseldorf und Köln/Bonn in Betrieb (01.10.2026, abgerufen am 05.10.2026)
- airliners.de/dpa: Neues System zur Drohnenerkennung am Berliner Flughafen BER (30.09.2026, abgerufen am 05.10.2026)
- Aero International: Drohnendetektion am BER (30.09.2026, abgerufen am 05.10.2026)
- Volksstimme/dpa: BER Spitzenreiter bei Drohnensichtungen im ersten Halbjahr (06.08.2026, abgerufen am 05.10.2026)
- Volksstimme/dpa: Innenminister will Drohnenabwehr für Flughafen BER verstärken (13.08.2026, abgerufen am 05.10.2026)
- Stuttgarter Zeitung/dpa: Was steckt hinter der Drohnen-Sichtung am Flughafen BER? (24.09.2026, abgerufen am 05.10.2026)
- Stuttgarter Zeitung/dpa: Bilger will Drohnendetektion an Flughäfen schnell ausbauen (21.08.2026, abgerufen am 05.10.2026)
- aeroTELEGRAPH: DFS – mehr Verkehr, bessere Pünktlichkeit und mehr Drohnen 2025 (05.01.2026, abgerufen am 05.10.2026)
- Nordkurier/dpa: 2025 bisher sechs Drohnensichtungen am Flughafen BER (04.10.2025, abgerufen am 05.10.2026)
- Deutscher Bundestag, Drucksache 21/5503: Antwort der Bundesregierung zur Drohnendetektion (21.04.2026, abgerufen am 05.10.2026)
- Aero International: Drohnen im Anflug – Interview mit Elmar Giemulla (02.10.2026, abgerufen am 05.10.2026)
- beck-aktuell: Drohnenabwehr – Was darf die Bundeswehr? (22.04.2026, abgerufen am 05.10.2026)
- § 21h Luftverkehrs-Ordnung, § 44 LuftVO, § 58 Luftverkehrsgesetz, § 315 StGB (gesetze-im-internet.de, abgerufen am 05.10.2026)
- dipul – Geografische Gebiete (Bundesministerium für Verkehr, abgerufen am 05.10.2026)
Hannes Nagel
Redakteur Wirtschaft & Verkehr
Ich bin Hannes, und ich schreibe bei BerlinEcho über Wirtschaft und Verkehr – zwei Themen, die in Berlin enger zusammenhängen, als man denkt. Wer in einer Stadt wohnt, in der die BVG täglich ausläuft und gleichzeitig das teuerste …
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