Anzeige bei der Polizei Berlin: online oder auf dem Abschnitt
Inhalt (8 Abschnitte)
- Wie erstatte ich online eine Anzeige bei der Polizei Berlin?
- Wann solltest du lieber auf die Wache gehen?
- Kann ich eine Anzeige telefonisch machen?
- Was ist der Unterschied zwischen Anzeige und Strafantrag?
- Wo zeige ich Falschparker und Verkehrsverstöße an?
- Wo bekommen Betroffene Hilfe?
- Häufige Fragen zur Anzeige bei der Polizei
- Quellen
Eine Anzeige bei der Polizei Berlin erstattest du online über die Internetwache oder persönlich auf einem Polizeiabschnitt. Telefonisch geht das nicht, auch nicht beim Servicetelefon (030) 4664-4664. In Notfällen gilt immer die 110. Bei Antragsdelikten wie einfacher Körperverletzung oder Beleidigung musst du den Strafantrag innerhalb von drei Monaten stellen.
Die Polizei Berlin nennt drei Wege: den Notruf 110, wenn du in Not oder Gefahr bist, die Internetwache für Anzeigen, Hinweise und Fragen und die Polizeiabschnitte in den Bezirken. Rechtlich kannst du eine Anzeige nach Paragraf 158 Strafprozessordnung bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder einem Amtsgericht anbringen. Auf Antrag bekommst du eine schriftliche Eingangsbestätigung.
Update vom 2. Oktober 2026: Der Ratgeber ist überarbeitet und mit den Angaben der Polizei Berlin und den Gesetzestexten abgeglichen. Neu sind die Hinweise zur telefonischen Anzeige, zu Verkehrsverstößen und zur Opferhilfe. Gestrichen sind ein nicht belegtes Autorenzitat über einen angeblichen Selbsttest der Internetwache und die pauschale Aussage, eine Strafanzeige könne «rechtlich nicht zurückgezogen werden» – sie ist jetzt differenziert erklärt.
Wie erstatte ich online eine Anzeige bei der Polizei Berlin?
Die Internetwache der Polizei Berlin ist das Onlineportal für Anzeigen, Hinweise und Fragen. Dort kannst du außerdem Versammlungen anmelden, dich beschweren oder bedanken und Nachträge zu einer bereits erstatteten Anzeige übermitteln. Das Formular fragt laut Bundesjustizministerium nach dem Ablauf der Tat, Ort und Zeit, Geschädigten, Zeugen und Schadenhöhe sowie nach deinen persönlichen Daten wie Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum und Geburtsort.
Wichtig: Die Internetwache beendet die Sitzung aus Sicherheitsgründen nach 90 Minuten. Längere Schilderungen schreibst du deshalb am besten vorher in einem Textprogramm und fügst sie dann ein. JavaScript muss im Browser aktiviert sein. Nach dem Absenden erscheint eine Bestätigung mit dem polizeilichen Aktenzeichen, die du aufbewahren solltest. Die Polizei bewertet die Anzeige und leitet sie an die zuständige Dienststelle weiter.
Wann solltest du lieber auf die Wache gehen?
Eine Onlineanzeige eignet sich nicht, wenn Spuren gesichert oder die Umstände am Tatort aufgenommen werden müssen oder wenn der Sachverhalt sehr umfangreich oder kompliziert ist. So steht es im Ratgeber hilfe-info.de des Bundesjustizministeriums. Ist jemand in Gefahr oder läuft die Tat noch, wählst du den kostenfreien Notruf 110.
Welcher Polizeiabschnitt für deine Adresse zuständig ist, zeigt die Abschnittssuche der Polizei Berlin nach Postleitzahl, Straße und Hausnummer. Zusätzlich sind laut Polizei Berlin fünf mobile Wachen zu wechselnden Zeiten an wechselnden Orten im Stadtgebiet unterwegs.
Kann ich eine Anzeige telefonisch machen?
Nein, eine telefonische Anzeige nimmt die Polizei Berlin nicht an. Grund ist laut Servicetelefon-FAQ die Überprüfung personenbezogener Daten; du sollst persönlich einen Abschnitt aufsuchen oder die Internetwache nutzen. Das Servicetelefon (030) 4664-4664 ist für nicht dringende Fragen da. Auf der Seite des Servicetelefons steht als Erreichbarkeit Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr, auf der Startseite der Internetwache dagegen «rund um die Uhr».
Was ist der Unterschied zwischen Anzeige und Strafantrag?
Eine Strafanzeige teilt der Polizei mit, dass eine Straftat passiert sein könnte. Bei den meisten Delikten muss die Staatsanwaltschaft dann von Amts wegen ermitteln, sobald es zureichende Anhaltspunkte gibt (Paragraf 152 StPO). Bei Antragsdelikten reicht das nicht: Hier wird die Tat in der Regel nur verfolgt, wenn die verletzte Person ausdrücklich einen Strafantrag stellt. Dabei müssen Identität und Verfolgungswille der antragstellenden Person sichergestellt sein.
| Delikt | Vorschrift | Strafantrag nötig? |
|---|---|---|
| Einfache Körperverletzung | § 230 StGB | ja, außer bei besonderem öffentlichem Interesse |
| Beleidigung | § 194 StGB | ja |
| Sachbeschädigung | § 303c StGB | ja, außer bei besonderem öffentlichem Interesse |
| Diebstahl geringwertiger Sachen | § 248a StGB | ja, außer bei besonderem öffentlichem Interesse |
Für den Strafantrag gilt nach Paragraf 77b StGB eine Frist von drei Monaten. Sie beginnt mit Ablauf des Tages, an dem du von der Tat und der Person des Täters erfährst. Einen Strafantrag kannst du bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens zurücknehmen, danach aber nicht noch einmal stellen (Paragraf 77d StGB). Eine Anzeige wegen eines Offizialdelikts lässt sich dagegen nicht einfach zurückziehen: Die Ermittlungspflicht der Staatsanwaltschaft bleibt bestehen.
Wo zeige ich Falschparker und Verkehrsverstöße an?
Verkehrsordnungswidrigkeiten wie Halt- und Parkverstöße meldest du online bei der Bußgeldstelle der Polizei Berlin. Du musst dann als Zeuge mit ladungsfähiger Anschrift zur Verfügung stehen und bekommst in der Regel keine Rückmeldung zum Ausgang. Einen Anspruch auf ein Verfahren gibt es nicht. Unfälle, Vorfälle im fließenden Verkehr und mögliche Straftaten gehören dagegen zur Polizei. Hinweise zu Missständen und Störungen im öffentlichen Raum nimmt das Ordnungsamt-Online des Bezirks entgegen.
Wo bekommen Betroffene Hilfe?
Die Opferhilfe Berlin berät Opfer und Zeugen von Straftaten sowie deren Angehörige kostenfrei und vertraulich, unabhängig vom Delikt, unter 030 395 28 67. Die Zeugenbetreuung im Gericht erreichst du unter 030 901 434 98. Wurden dir Bank- oder Kreditkarten gestohlen, lässt du sie sofort über den Sperr-Notruf 116 116 sperren und zeigst den Diebstahl danach an. Ist dein Personalausweis weg, meldest du den Verlust beim Bürgeramt; wurde er gestohlen, gehört der Fall außerdem zur Polizei. Aktuelle Polizeimeldungen findest du im Ressort Kriminalität.
Häufige Fragen zur Anzeige bei der Polizei
Kann ich bei der Polizei Berlin telefonisch Anzeige erstatten?
Nein. Laut Polizei Berlin ist eine telefonische Anzeige nicht möglich, weil die Angaben zur Person überprüft werden müssen. Das gilt auch für das Servicetelefon (030) 4664-4664 und für Verkehrsordnungswidrigkeiten. Du kannst die Anzeige online über die Internetwache erstatten oder persönlich auf einem Polizeiabschnitt. In Notfällen wählst du die 110.
Wie lange habe ich Zeit, eine Anzeige zu erstatten?
Für einen Strafantrag bei Antragsdelikten wie einfacher Körperverletzung oder Beleidigung gilt eine Frist von drei Monaten nach Paragraf 77b StGB. Sie beginnt, sobald du von der Tat und vom Täter weißt. Für die Strafanzeige selbst nennt das Gesetz keine solche Frist; eine Grenze setzt aber die Verjährung der Tat nach Paragraf 78 StGB.
Bekomme ich eine Bestätigung über meine Anzeige?
Ja. Bei einer Onlineanzeige über die Internetwache erscheint nach dem Absenden eine Bestätigung mit dem polizeilichen Aktenzeichen. Bei einer Anzeige auf der Wache kannst du nach Paragraf 158 Strafprozessordnung eine schriftliche Eingangsbestätigung verlangen. Sie enthält eine kurze Zusammenfassung zu Tatzeit, Tatort und angezeigter Tat.
Kann ich eine Anzeige wieder zurückziehen?
Einen Strafantrag kannst du nach Paragraf 77d StGB bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens zurücknehmen, ihn danach aber nicht noch einmal stellen. Bei Offizialdelikten wie Raub muss die Staatsanwaltschaft dagegen von Amts wegen ermitteln. Ein Rückzieher der anzeigenden Person beendet das Verfahren dann nicht automatisch.
Quellen
- Polizei Berlin: Internetwache (Startseite) (abgerufen am 02.10.2026)
- Polizei Berlin: Internetwache, Formularstart (Sitzungsdauer 90 Minuten) (abgerufen am 02.10.2026)
- Polizei Berlin: So erreichen Sie uns (abgerufen am 02.10.2026)
- Polizei Berlin: Das Servicetelefon der Polizei Berlin (mit FAQ) (abgerufen am 02.10.2026)
- Polizei Berlin: Abschnittssuche (abgerufen am 02.10.2026)
- Polizei Berlin: Anzeige erstatten bei Verkehrsordnungswidrigkeiten (abgerufen am 02.10.2026)
- hilfe-info.de (Bundesministerium der Justiz): Strafanzeige per Mausklick oder Smartphone (abgerufen am 02.10.2026)
- Opferhilfe Berlin e.V. (abgerufen am 02.10.2026)
- Strafprozessordnung, § 158 (abgerufen am 02.10.2026)
- Strafprozessordnung, § 152 (abgerufen am 02.10.2026)
- Strafgesetzbuch, § 77b (abgerufen am 02.10.2026)
- Strafgesetzbuch, § 77d (abgerufen am 02.10.2026)
- Strafgesetzbuch, § 230 (abgerufen am 02.10.2026)
- Strafgesetzbuch, § 194 (abgerufen am 02.10.2026)
- Strafgesetzbuch, § 303c (abgerufen am 02.10.2026)
- Strafgesetzbuch, § 248a (abgerufen am 02.10.2026)
- Strafgesetzbuch, § 78 (Verjährung) (abgerufen am 02.10.2026)
Maik Möhring
Verantwortlicher & Chefredakteur
Moin, ich bin Maik – Gründer von BerlinEcho und verantwortlicher Redakteur. Ich baue seit Jahren digitale Medien auf, die ich wirklich für notwendig halte: unabhängig, ohne Konzernlogik im Rücken, mit echten Menschen dahinter. Berlin fasziniert mich als Stadt …
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