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Die Suche nach einer bezahlbaren Wohnung in der Hauptstadt ist eine Herausforderung. Besonders im wachsenden Bezirk Lichtenberg, der Stadtteile wie Karlshorst, Friedrichsfelde und Hohenschönhausen umfasst, ist der Wohnungsmarkt angespannt. Eine wichtige Hilfe für Haushalte mit geringerem Einkommen ist der Wohnberechtigungsschein (WBS). Mit diesem Dokument können Sie eine staatlich geförderte Wohnung, auch Sozialwohnung genannt, anmieten. Der WBS Lichtenberg ist somit der offizielle Nachweis, dass Sie die Kriterien für eine solche Wohnung erfüllen. In diesem Artikel erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie den WBS beantragen in Lichtenberg, welche Einkommensgrenzen gelten und wo Sie die zuständigen Stellen finden. Wir führen Sie durch den gesamten Prozess, von den benötigten Unterlagen bis hin zur erfolgreichen Wohnungssuche bei den landeseigenen Gesellschaften.
Wo genau befindet sich das Wohnungsamt für den WBS in Lichtenberg?
Kurz: Das zuständige Wohnungsamt für den WBS Lichtenberg ist Teil des Bezirksamts Lichtenberg und befindet sich in der Große-Leege-Straße 103, 13055 Berlin. Dort können Sie Anträge persönlich abgeben und sich beraten lassen. Eine Online-Antragstellung ist ebenfalls möglich.
Die zentrale Anlaufstelle für alle Angelegenheiten rund um den Wohnberechtigungsschein im Bezirk ist das Wohnungsamt Lichtenberg. Es ist in die Abteilung Soziales des Bezirksamtes eingegliedert und bearbeitet alle Anträge für die Stadtteile Lichtenberg, Friedrichsfelde, Karlshorst, Rummelsburg, Fennpfuhl sowie Alt- und Neu-Hohenschönhausen.
Adresse und Kontakt:
Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Abteilung Soziales – Amt für Soziales – Fachbereich Wohnen
Große-Leege-Straße 103
13055 Berlin
Erreichbarkeit mit dem ÖPNV:
Sie erreichen das Amt am besten mit den Tram-Linien M5 (Haltestelle Große-Leege-Str./Freienwalder Str.) oder M17 und 27 (Haltestelle Hauptstr./Rhinstr.). Von dort sind es nur wenige Minuten zu Fuß.
Eine persönliche Vorsprache ist oft nur mit Termin möglich. Es wird dringend empfohlen, vorab telefonisch oder online einen Termin zu vereinbaren, um lange Wartezeiten zu vermeiden. Alternativ können Sie den Antrag auch vollständig online über das Service-Portal des Landes Berlin stellen. Dies ist der schnellste und empfohlene Weg. Den ausgefüllten Antrag und die Unterlagen können Sie auch per Post an die genannte Adresse senden.
Welche Einkommensgrenzen sind für den WBS in Lichtenberg 2026 maßgeblich?
Kurz: Die WBS-Einkommensgrenze für einen Einpersonenhaushalt liegt in Lichtenberg (und ganz Berlin) bei 19.200 € Jahresnettoeinkommen (WBS 100). Für einen Zweipersonenhaushalt beträgt die Grenze 27.600 €. Für jede weitere Person im Haushalt erhöht sich die Grenze um 6.300 €.
Die Vergabe eines WBS ist direkt an das Einkommen aller Haushaltsmitglieder gekoppelt. Um anspruchsberechtigt zu sein, darf Ihr gemeinsames Jahresnettoeinkommen bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Diese Grenzen sind in Berlin einheitlich und gelten somit auch für den Bezirk Lichtenberg. Die Berechnungsgrundlage ist das Haushaltsnettoeinkommen der letzten 12 Monate. Von diesem Betrag können bestimmte Freibeträge (z.B. für Schwerbehinderung oder junge Ehepaare) abgezogen werden.
Hier ist eine Übersicht der grundlegenden Einkommensgrenzen für den WBS 100 im Jahr 2026:
| Haushaltsgröße | Jährliches Nettoeinkommen (Grenze) |
|---|---|
| 1 Person | 19.200 € |
| 2 Personen | 27.600 € |
| 3 Personen | 34.500 € |
| 4 Personen | 41.400 € |
| Jede weitere Person | + 6.900 € |
| Für jedes Kind | + 3.000 € (zusätzlich) |
Es ist wichtig zu beachten, dass dies die Basisgrenzen sind. Für bestimmte Personengruppen wie Alleinerziehende, Menschen mit Behinderung oder junge Familien können zusätzliche Freibeträge geltend gemacht werden, die die relevante Einkommensgrenze erhöhen. Eine genaue Prüfung erfolgt immer im Einzelfall durch das Wohnungsamt Lichtenberg.
Wie ermittle ich die richtige WBS-Stufe (100, 140, 160, 180) für meinen Haushalt?
Kurz: Die WBS-Stufe hängt davon ab, wie weit Ihr Einkommen die Basis-Einkommensgrenze (WBS 100) überschreitet. WBS 140 erhalten Sie bei einer Überschreitung von bis zu 40 %, WBS 160 bei bis zu 60 % und WBS 180 bei bis zu 80 %.
In Berlin gibt es nicht nur den klassischen WBS, sondern verschiedene Stufen, die den Zugang zu geförderten Wohnungen für eine breitere Bevölkerungsschicht ermöglichen sollen. Die Stufe richtet sich danach, um wie viel Prozent Ihr anrechenbares Haushaltseinkommen die oben genannte Basis-Grenze (WBS 100) überschreitet. Je höher die WBS-Stufe, desto höher darf Ihr Einkommen sein.
Die Berechnung erfolgt in der Regel wie folgt:
- WBS 100: Ihr Einkommen liegt innerhalb der Basis-Einkommensgrenze (z.B. 19.200 € für eine Person).
- WBS 140: Ihr Einkommen überschreitet die Basis-Grenze um bis zu 40 %.
- WBS 160: Ihr Einkommen überschreitet die Basis-Grenze um bis zu 60 %.
- WBS 180: Ihr Einkommen überschreitet die Basis-Grenze um bis zu 80 %.
Um Ihre Stufe zu ermitteln, berechnen Sie zunächst Ihr Jahresnettoeinkommen und vergleichen es mit der Basisgrenze für Ihre Haushaltsgröße. Anschließend berechnen Sie die prozentuale Überschreitung. Das Wohnungsamt Lichtenberg übernimmt diese Prüfung automatisch bei der Bearbeitung Ihres Antrags. Sie müssen also nicht selbst die exakte Stufe beantragen, sondern stellen einen allgemeinen Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein. Das Amt teilt Ihnen dann die für Sie zutreffende Stufe mit.
Eine höhere WBS-Stufe bedeutet, dass Sie sich auf ein breiteres Spektrum an geförderten Wohnungen bewerben können, da auch Wohnungen mit höheren Mieten für Sie infrage kommen.
Welche Formulare und Nachweise sind für den WBS-Antrag in Lichtenberg exakt erforderlich?
Kurz: Sie benötigen den ausgefüllten WBS-Antrag, Einkommenserklärungen für alle Haushaltsmitglieder, Einkommensnachweise der letzten 12 Monate, Meldebescheinigung, Ausweisdokumente sowie ggf. spezifische Nachweise wie Schwerbehindertenausweis, Mutterpass oder Studienbescheinigung.
Ein vollständiger Antrag ist der Schlüssel zu einer schnellen Bearbeitung. Unvollständige Unterlagen führen unweigerlich zu Rückfragen und Verzögerungen. Bereiten Sie daher alle Dokumente sorgfältig vor. Für den Antrag auf einen WBS in Lichtenberg benötigen Sie grundsätzlich folgende Unterlagen:
- Antragsformular auf einen Wohnberechtigungsschein: Das offizielle Formular, vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt.
- Anlage zur Einkommenserklärung: Für jede Person im Haushalt mit eigenem Einkommen muss eine separate Erklärung ausgefüllt werden.
- Einkommensnachweise: Lohn- und Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate, Rentenbescheide, Bescheide über Arbeitslosengeld I oder II, BAföG-Bescheid, Elterngeldbescheid etc.
- Ausweisdokumente: Kopien der Personalausweise oder Reisepässe aller Haushaltsmitglieder. Bei Nicht-EU-Bürgern auch eine Kopie des Aufenthaltstitels.
- Aktuelle Meldebescheinigung: Nicht älter als 3 Monate, als Nachweis Ihres Wohnsitzes in Berlin.
Je nach Lebenssituation können zusätzliche Dokumente erforderlich sein:
- Bei Schwangerschaft: Mutterpass (Kopie der relevanten Seite)
- Bei Eheschließung innerhalb der letzten 5 Jahre: Heiratsurkunde
- Bei Schwerbehinderung: Schwerbehindertenausweis (Kopie)
- Für Studierende: Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
- Bei Unterhaltszahlungen: Nachweise über die Höhe der gezahlten oder erhaltenen Beträge
Stellen Sie sicher, dass alle Kopien gut lesbar sind. Im Zweifel ist es besser, ein Dokument zu viel als zu wenig einzureichen.
Mit welcher Bearbeitungszeit ist zu rechnen und wie lange ist der Schein gültig?
Kurz: Die Bearbeitungsdauer für einen WBS-Antrag in Lichtenberg beträgt in der Regel zwischen vier und acht Wochen. Dies kann je nach Auslastung des Amtes und Komplexität des Falles variieren. Der ausgestellte WBS ist nach Erhalt genau ein Jahr lang gültig.
Nachdem Sie Ihren Antrag vollständig beim Wohnungsamt Lichtenberg eingereicht haben, beginnt die Bearbeitungsphase. Die genaue Dauer hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen das aktuelle Antragsaufkommen im Amt, die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen und die Komplexität Ihrer Einkommenssituation. In einfachen Fällen kann die Bearbeitung etwa vier Wochen dauern. Bei komplizierteren Sachverhalten, beispielsweise mit Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit oder bei notwendigen Rückfragen, kann es auch bis zu zwei Monate oder länger dauern.
Sie können zu einer schnelleren Bearbeitung beitragen, indem Sie von Anfang an alle geforderten Dokumente lückenlos und korrekt einreichen. Erkundigen Sie sich am besten erst nach Ablauf von sechs Wochen nach dem Bearbeitungsstand, um die Mitarbeiter nicht durch verfrühte Anfragen zusätzlich zu belasten.
Sobald Ihr Antrag bewilligt wurde, erhalten Sie den Wohnberechtigungsschein per Post. Dieses Dokument ist ab dem Ausstellungsdatum für genau ein Jahr gültig. Innerhalb dieses Zeitraums müssen Sie einen Mietvertrag für eine geförderte Wohnung abschließen. Sollten Sie in diesem Jahr keine passende Wohnung finden, müssen Sie rechtzeitig vor Ablauf der Frist einen neuen Antrag stellen.
Bei welchen Wohnungsbaugesellschaften kann ich mich mit WBS in Lichtenberg bewerben?
Kurz: Mit einem gültigen WBS können Sie sich bei den sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften bewerben. Für Lichtenberg sind besonders die HOWOGE, die Gewobag und die degewo relevant, da sie dort über große Bestände an geförderten Wohnungen verfügen.
Der Erhalt des WBS ist der erste Schritt. Der zweite ist die aktive Suche nach einer passenden Wohnung. In Berlin wird ein Großteil der Sozialwohnungen von den sechs städtischen Wohnungsbaugesellschaften verwaltet. Diese sind verpflichtet, einen erheblichen Teil ihrer freien Wohnungen an WBS-Inhaber zu vermieten. Für den Bezirk Lichtenberg sind vor allem die folgenden Gesellschaften von Bedeutung:
- HOWOGE: Die Hohenschönhauser Wohnungsbaugesellschaft ist traditionell der größte Anbieter im Bezirk Lichtenberg und hat hier ihren Schwerpunkt. Sie verfügt über einen sehr großen Bestand in Alt- und Neu-Hohenschönhausen sowie in Lichtenberg selbst.
- Gewobag: Auch die Gewobag hat zahlreiche Wohnanlagen in Lichtenberg, insbesondere in den südlicheren Teilen des Bezirks wie Friedrichsfelde und Rummelsburg.
- degewo: Die degewo ist ebenfalls ein wichtiger Akteur im Bezirk und bietet in verschiedenen Lichtenberger Ortsteilen geförderte Wohnungen an.
- STADT UND LAND: Diese Gesellschaft hat ebenfalls Bestände im Bezirk, wenn auch nicht so umfangreich wie die HOWOGE.
- WBM (Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte): Obwohl der Name auf Mitte hindeutet, verwaltet die WBM auch Wohnungen in anderen Bezirken, einschließlich Lichtenberg.
Es ist ratsam, sich direkt auf den Online-Portalen dieser Gesellschaften zu registrieren und gezielt nach Angeboten für WBS-Inhaber zu suchen. Geben Sie dabei Ihre WBS-Nummer und die für Sie geltende Raum- bzw. Wohnungsgröße an. Die Konkurrenz ist groß, daher sind Schnelligkeit und Hartnäckigkeit bei der Bewerbung entscheidend.
Was sind die häufigsten Gründe für eine Ablehnung des WBS-Antrags?
Kurz: Die häufigsten Ablehnungsgründe sind die Überschreitung der Einkommensgrenze, unvollständige oder fehlerhafte Antragsunterlagen, ein nicht gesicherter Aufenthaltsstatus oder ein fehlender Wohnsitz in Berlin. Gegen einen Ablehnungsbescheid kann innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden.
Leider wird nicht jeder Antrag auf einen WBS bewilligt. Eine Ablehnung kann frustrierend sein, hat aber meist nachvollziehbare Gründe. Zu den häufigsten Ursachen für einen negativen Bescheid vom Wohnungsamt Lichtenberg gehören:
- Überschreitung der Einkommensgrenze: Dies ist der häufigste Grund. Selbst eine geringfügige Überschreitung nach Abzug aller Freibeträge führt zur Ablehnung. Prüfen Sie daher vorab mit einem WBS-Rechner, ob Sie anspruchsberechtigt sind.
- Unvollständige oder falsche Angaben: Fehlende Dokumente (z.B. eine Gehaltsabrechnung) oder widersprüchliche Informationen im Antrag führen zu Rückfragen und oft zur Ablehnung, wenn die Fristen zur Nachreichung versäumt werden.
- Fehlender Hauptwohnsitz in Berlin: Grundvoraussetzung für einen Berliner WBS ist, dass Sie bereits in Berlin gemeldet sind und hier Ihren Lebensmittelpunkt haben.
- Nicht gesicherter Aufenthaltsstatus: Antragsteller aus Nicht-EU-Ländern müssen einen Aufenthaltstitel vorweisen, der noch mindestens ein Jahr gültig ist.
- Zu hohes Vermögen: Auch wenn es primär um das Einkommen geht, kann erhebliches Vermögen (z.B. Immobilienbesitz, hohe Sparguthaben) in manchen Fällen zu einer Ablehnung führen.
Sollten Sie einen Ablehnungsbescheid erhalten, lesen Sie sich die Begründung genau durch. Wenn Sie glauben, dass ein Fehler vorliegt – beispielsweise weil ein Freibetrag nicht berücksichtigt wurde – haben Sie das Recht, innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids schriftlich Widerspruch einzulegen. Begründen Sie Ihren Widerspruch detailliert und legen Sie entsprechende Nachweise bei.

Häufig gestellte Fragen zu WBS Lichtenberg
Wo beantrage ich den WBS in Lichtenberg?
Den Wohnberechtigungsschein (WBS) für den Bezirk Lichtenberg beantragen Sie beim zuständigen Wohnungsamt. Dieses befindet sich im Bezirksamt Lichtenberg, Amt für Soziales, Fachbereich Wohnen, in der Große-Leege-Straße 103, 13055 Berlin. Der Antrag kann persönlich nach Terminvereinbarung, per Post oder am einfachsten online über das Service-Portal des Landes Berlin eingereicht werden. Der Online-Antrag wird empfohlen, da er den Prozess beschleunigt und eine direkte Übermittlung der Dokumente ermöglicht.
Welche Einkommensgrenze gilt für den WBS in Lichtenberg?
Die Einkommensgrenze für den WBS ist in ganz Berlin einheitlich und richtet sich nach der Haushaltsgröße. Für einen Einpersonenhaushalt liegt die Grenze im Jahr 2026 bei 19.200 € Nettoeinkommen pro Jahr. Für einen Zweipersonenhaushalt beträgt sie 27.600 €. Für jede weitere Person im Haushalt erhöht sich die Grenze um 6.300 € und für jedes Kind um zusätzliche 3.000 €. Je nach WBS-Stufe (140, 160, 180) können diese Grenzen prozentual höher liegen.
Welche Unterlagen brauche ich für den WBS in Lichtenberg?
Für einen vollständigen Antrag benötigen Sie das ausgefüllte Antragsformular, Einkommenserklärungen und Einkommensnachweise (z.B. Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate) für alle Haushaltsmitglieder, eine aktuelle Meldebescheinigung sowie Kopien Ihrer Ausweisdokumente. Je nach Ihrer persönlichen Situation können weitere Nachweise erforderlich sein, wie zum Beispiel ein Mutterpass, eine Heiratsurkunde, ein Schwerbehindertenausweis oder eine Immatrikulationsbescheinigung.
Wie lange ist der WBS gültig?
Ein in Lichtenberg (oder einem anderen Berliner Bezirk) ausgestellter Wohnberechtigungsschein ist ab dem Datum der Ausstellung genau ein Jahr lang gültig. Innerhalb dieser 12 Monate müssen Sie einen Mietvertrag für eine passende Sozialwohnung unterschreiben. Der WBS gilt für das gesamte Bundesland Berlin, Sie können sich also auch in anderen Bezirken auf geförderte Wohnungen bewerben. Sollten Sie innerhalb des Jahres keine Wohnung finden, müssen Sie einen neuen Antrag stellen.
Welche WBS-Stufe brauche ich?
Die für Sie passende WBS-Stufe wird vom Wohnungsamt auf Basis Ihres Einkommens ermittelt. Sie beantragen einen allgemeinen WBS. Liegt Ihr Einkommen innerhalb der Basisgrenze, erhalten Sie den WBS 100. Überschreiten Sie diese Grenze, prüft das Amt, ob Sie für eine höhere Stufe wie WBS 140 (bis 40 % Überschreitung), WBS 160 (bis 60 %) oder WBS 180 (bis 80 %) infrage kommen. Eine höhere Stufe erweitert Ihre Suchmöglichkeiten auf Wohnungen mit einer etwas höheren Miete.
Welche Wohnungen bekomme ich mit WBS in Lichtenberg?
Mit einem WBS können Sie sich auf Sozialwohnungen bewerben, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wurden. Die Größe der Wohnung, die Ihnen zusteht, richtet sich nach der Anzahl der Personen in Ihrem Haushalt. Einem Einpersonenhaushalt steht in der Regel eine Wohnung mit bis zu 50 m² zu. Für zwei Personen sind es ca. 65 m² oder zwei Zimmer. Die größten Anbieter von WBS-Wohnungen in Lichtenberg sind die städtischen Wohnungsbaugesellschaften, insbesondere die HOWOGE.
Offizielle Quellen und weiterführende Informationen
Fazit: WBS Lichtenberg im Überblick
Der Weg zum WBS Lichtenberg ist ein klar strukturierter Prozess, der eine sorgfältige Vorbereitung erfordert. Die Einhaltung der Einkommensgrenzen und die Vollständigkeit der Unterlagen sind die entscheidenden Faktoren für eine erfolgreiche Beantragung beim Wohnungsamt in der Große-Leege-Straße. Mit dem gültigen Schein in der Hand eröffnen sich Ihnen Chancen auf bezahlbaren Wohnraum bei den landeseigenen Gesellschaften wie der HOWOGE. Auch wenn der Prozess Geduld erfordert, ist der Wohnberechtigungsschein ein unverzichtbares Instrument für die Wohnungssuche in einem der gefragtesten Bezirke Berlins. Weitere nützliche Informationen zu behördlichen Dienstleistungen finden Sie in unserer Rubrik Service Berlin. Der WBS ist ein zentrales Thema im Bereich Wohnberechtigungsschein Berlin.
Stand: 2026 · Alle Angaben gewissenhaft recherchiert.




