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Wirtschaft

Gewerbe anmelden in Berlin: 15 Euro online, 26 Euro vor Ort

Was die Gewerbeanmeldung in Berlin 2026 kostet, wie der Online-Weg mit BundID funktioniert, welches Ordnungsamt zuständig ist, was für Klein- und Nebengewerbe gilt und welche Pflichten beim Finanzamt danach folgen.

Hannes Nagel Veröffentlicht · aktualisiert
Gewerbe Anmelden Berlin Kosten: Gebühren & Ablauf 2026 Berlin News
Inhalt (9 Abschnitte)
  1. Was kostet die Gewerbeanmeldung in Berlin?
  2. Wie funktioniert die Gewerbeanmeldung online in Berlin?
  3. Welche Unterlagen brauchst du am Schalter?
  4. Welches Ordnungsamt ist zuständig?
  5. Was gilt für Kleingewerbe und Nebengewerbe?
  6. Was passiert nach der Anmeldung?
  7. Wer muss kein Gewerbe anmelden?
  8. Häufige Fragen zur Gewerbeanmeldung in Berlin
  9. Quellen

Ein Gewerbe anmelden kostet in Berlin 15 Euro, wenn du die Anzeige online abgibst, und 26 Euro am Schalter. Eine GmbH oder UG zahlt vor Ort 31 Euro plus 13 Euro je weiteren Geschäftsführer. Zuständig ist das Ordnungsamt des Bezirks, in dem der Betrieb sitzt. Kleingewerbe und Nebengewerbe kosten dasselbe.

Stand: . Die Gebühren stehen in der Leistungsbeschreibung «Gewerbe anmelden» im Service-Portal Berlin: 26 Euro am Schalter, 15 Euro im elektronischen Verfahren. Gewerbe anmelden in Berlin heißt: Anzeige bei einem der zwölf bezirklichen Ordnungsämter, online oder am Schalter. Die Anzeige ist am Tag des Starts fällig, nicht erst nach den ersten Umsätzen. Danach melden sich Finanzamt und Kammer von selbst. Ein Schritt bleibt aber bei dir: der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.

  • Online-Anzeige: 15 Euro, Zahlung nur per Kreditkarte
  • Vor Ort: 26 Euro je Einzelgewerbe oder Gesellschafter
  • GmbH, UG und andere juristische Personen vor Ort: 31 Euro, jeder weitere gesetzliche Vertreter 13 Euro
  • Zuständig: Ordnungsamt am Betriebssitz, nicht am Wohnort
  • Danach: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung innerhalb eines Monats über ELSTER

Was kostet die Gewerbeanmeldung in Berlin?

Die Gebühr hängt vom Weg und von der Rechtsform ab, nicht von der Größe des Vorhabens. Der Online-Weg ist 11 Euro günstiger als der Schalter. Das gilt für das Haupt- wie für das Nebengewerbe.

Gebühren der Gewerbeanmeldung in Berlin, Stand 01.10.2026
Fall Gebühr
Anzeige im elektronischen Verfahren (online) 15,00 Euro
Einzelgewerbe vor Ort, je Gesellschafter einer Personengesellschaft 26,00 Euro
Juristische Person mit einem gesetzlichen Vertreter, vor Ort 31,00 Euro
Jeder weitere gesetzliche Vertreter einer juristischen Person 13,00 Euro

Ein Rechenbeispiel: Eine GbR mit zwei Gesellschaftern, die am Schalter anmeldet, zahlt zweimal 26 Euro, also 52 Euro. Den «Gewerbeschein» gibt es nicht als eigenes Dokument mit eigener Gebühr – gemeint ist die Empfangsbestätigung der Gewerbeanzeige, die in den Beträgen oben enthalten ist. Teurer wird es nur bei erlaubnispflichtigen oder überwachungsbedürftigen Gewerben, für die zusätzliche Nachweise nötig sind.

Wie funktioniert die Gewerbeanmeldung online in Berlin?

Das Land Berlin bietet zwei Online-Wege. Einzelunternehmen, eingetragene Kaufleute, GbR mit ausschließlich natürlichen Personen als Gesellschaftern sowie GmbH und UG nutzen die Online-Gewerbeanmeldung mit BundID-Konto. Für das Konto reichen Benutzername und Passwort, die Bestätigung landet anschließend elektronisch im BundID-Postfach. AG, KG, OHG, GmbH & Co. KG und GbR mit juristischen Personen als Gesellschaftern melden über ein Formular des Einheitlichen Ansprechpartners an, ohne Registrierung; die Bestätigung kommt per Post. In beiden Fällen bezahlst du nur per Kreditkarte. Für alle übrigen Rechtsformen gibt es laut Service-Portal derzeit kein Online-Verfahren.

Welche Unterlagen brauchst du am Schalter?

Wer lieber zum Amt geht, bringt das ausgefüllte PDF-Formular zur Gewerbeanmeldung und einen Personalausweis oder ein anderes amtliches Lichtbilddokument mit. Wer nicht aus einem EU-Staat kommt, braucht zusätzlich einen Aufenthaltstitel, der die selbstständige Tätigkeit erlaubt. Eingetragene Firmen legen einen aktuellen Handelsregisterauszug vor. Eine GmbH, AG oder UG in Gründung reicht den notariell beglaubigten Gesellschaftsvertrag beziehungsweise die Satzung und die Zustimmungserklärungen der Gesellschafter ein; bei mehreren Vertretungsberechtigten kommt ein Beiblatt dazu. Die Bestätigung bekommst du vor Ort direkt ausgehändigt.

Welches Ordnungsamt ist zuständig?

Das Ordnungsamt des Bezirks, in dem der Betriebssitz liegt. Die Gewerbestellen arbeiten bezirklich und sind teils unter eigenen Namen zu finden. Drei Beispiele aus dem Service-Portal:

  • Mitte: Ordnungsamt, Arbeitsgruppe Gewerbe, Karl-Marx-Allee 31, 10178 Berlin
  • Friedrichshain-Kreuzberg: Ordnungsamt Gewerbe, Petersburger Straße 86–90, 10247 Berlin
  • Charlottenburg-Wilmersdorf: Ordnungsamt, Sigmaringer Straße 1, 10713 Berlin

Termine für die persönliche Anmeldung vergibt das Service-Portal je Standort. Die Bürgerämter sind dafür nicht zuständig; was sie erledigen, steht in der Übersicht Bürgerämter in Berlin.

Was gilt für Kleingewerbe und Nebengewerbe?

Beides läuft über dasselbe Formular. «Kleingewerbe» meint einen Betrieb, der nach Art und Umfang keinen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb braucht. Er ist damit kein Handelsgewerbe im Sinne von § 1 Handelsgesetzbuch und muss nicht ins Handelsregister. Beim Nebengewerbe kreuzt du im Formular an, dass es im Nebenerwerb betrieben wird. An der Gebühr ändert das nichts.

Davon zu trennen ist die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung. Nach § 19 Umsatzsteuergesetz bleibt dein Umsatz steuerfrei, wenn er im Vorjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet. Du entscheidest darüber im Fragebogen beim Finanzamt, nicht beim Ordnungsamt.

Was passiert nach der Anmeldung?

Das Ordnungsamt leitet die Anzeige laut Service-Portal unter anderem an Finanzamt, Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer, Registergericht und Berufsgenossenschaft weiter. Danach bist du dran: Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung musst du nach Angaben von ELSTER innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit unaufgefordert elektronisch übermitteln. Die Senatsverwaltung für Finanzen weist darauf hin, dass dafür eine gesetzliche Pflicht zur Übermittlung über ELSTER besteht. Die Steuernummer kommt danach per Post. Welches der Berliner Finanzämter für dich zuständig ist, zeigt unsere Übersicht der Finanzämter in Berlin.

Die IHK-Mitgliedschaft folgt automatisch. Beitragsfrei sind laut § 3 IHK-Gesetz natürliche Personen und Personengesellschaften ohne Handelsregistereintrag, solange ihr Gewerbeertrag oder Gewinn 5.200 Euro nicht übersteigt. Gründer ohne gewerbliche oder selbstständige Einkünfte in den fünf Jahren davor sind im Gründungsjahr und im Folgejahr ganz befreit, im dritten und vierten Jahr von der Umlage, wenn der Gewinn 25.000 Euro nicht übersteigt. Gewerbesteuer zahlen natürliche Personen und Personengesellschaften erst oberhalb eines Freibetrags von 24.500 Euro Gewerbeertrag (§ 11 Gewerbesteuergesetz); wie Berlin danach rechnet, erklärt der Beitrag zum Gewerbesteuer-Hebesatz in Berlin.

Wer muss kein Gewerbe anmelden?

Die Anzeigepflicht nach § 14 Gewerbeordnung gilt nur für gewerbliche Tätigkeiten. Ausgenommen sind laut Service-Portal unter anderem Urproduktion wie Land- und Forstwirtschaft, freie Berufe, die Erziehung von Kindern gegen Entgelt, das Unterrichtswesen und die Verwaltung eigenen Vermögens, etwa eines Mietshauses. Freiberufler zeigen ihre Tätigkeit nach § 138 Abgabenordnung direkt dem Finanzamt an. Wer ein Gewerbe dagegen nicht oder zu spät anzeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit; § 146 Gewerbeordnung sieht dafür eine Geldbuße von bis zu 1.000 Euro vor.

Häufige Fragen zur Gewerbeanmeldung in Berlin

Was kostet es, ein Gewerbe in Berlin anzumelden?

Die Online-Anzeige kostet 15 Euro und wird per Kreditkarte bezahlt. Am Schalter des Ordnungsamts zahlst du 26 Euro je Einzelgewerbe oder je Gesellschafter einer Personengesellschaft. Eine juristische Person wie GmbH oder UG zahlt 31 Euro für den ersten gesetzlichen Vertreter und 13 Euro für jeden weiteren. Weitere Kosten entstehen nur bei erlaubnispflichtigen Gewerben, etwa für Nachweise.

Ist ein Nebengewerbe oder Kleingewerbe günstiger?

Nein. Für Neben- und Kleingewerbe gelten dieselben Gebühren und dasselbe Formular, also 15 Euro online oder 26 Euro vor Ort. «Kleingewerbe» ist kein eigenes Anmeldeverfahren, sondern beschreibt einen Betrieb, der keinen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb braucht und deshalb nicht ins Handelsregister muss. Steuerlich kann zusätzlich die Kleinunternehmerregelung greifen.

Lässt sich ein Gewerbe in Berlin online anmelden?

Ja. Einzelunternehmen, eingetragene Kaufleute, GbR aus natürlichen Personen, GmbH und UG melden über ein BundID-Konto an, die Bestätigung kommt elektronisch ins Konto. Für AG, KG, OHG, GmbH & Co. KG und GbR mit juristischen Personen gibt es ein Verfahren ohne Registrierung, die Bestätigung kommt dann per Post. Gezahlt wird online nur mit Kreditkarte.

Welches Gewerbeamt ist in Berlin zuständig?

Ein zentrales Gewerbeamt gibt es nicht. Zuständig ist das Ordnungsamt des Bezirks, in dem der Betriebssitz liegt, nicht der Wohnort. Wer in Pankow wohnt, aber in Kreuzberg ein Ladenlokal führt, meldet beim Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg an. Termine für den Schalter vergibt das Service-Portal Berlin je Standort, online geht es ohne Termin über die eMeldung des Landes.

Brauchen Freiberufler eine Gewerbeanmeldung?

Nein. Freie Berufe wie Ärzte, Anwälte, Steuerberater sowie wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeiten sind von der Anzeigepflicht ausgenommen. Freiberufler melden ihre Tätigkeit direkt beim Finanzamt an, ebenfalls mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER. Ob eine Tätigkeit freiberuflich ist, entscheidet im Zweifel das Finanzamt.

Quellen

Hannes Nagel

Redakteur Wirtschaft & Verkehr

Ich bin Hannes, und ich schreibe bei BerlinEcho über Wirtschaft und Verkehr – zwei Themen, die in Berlin enger zusammenhängen, als man denkt. Wer in einer Stadt wohnt, in der die BVG täglich ausläuft und gleichzeitig das teuerste …

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