Ummelden in Berlin: Checkliste, Frist und Online-Anmeldung
Inhalt (6 Abschnitte)
Nach einem Umzug in oder nach Berlin meldest du dich innerhalb von 14 Tagen an – kostenlos, online oder im Bürgeramt. Online geht es sofort über die BundID, wenn du volljährig bist, einen deutschen Ausweis oder eine EU-Karte mit Online-Ausweisfunktion hast und innerhalb Deutschlands umziehst. Pflicht ist die Wohnungsgeberbestätigung deines Vermieters.
Update vom 29. September 2026: Wir haben den Ratgeber komplett überarbeitet, alle Angaben mit dem Service-Portal Berlin abgeglichen und eine Checkliste zum Abhaken und Ausdrucken ergänzt.
Wer nach Berlin oder innerhalb Berlins umzieht, muss sich innerhalb von 14 Tagen nach dem Einzug anmelden. Das schreibt das Bundesmeldegesetz vor, und laut Service-Portal Berlin ist die Anmeldung gebührenfrei. Die Meldebestätigung bekommst du sofort – online als Datei, im Bürgeramt auf Papier. .
Checkliste: Wohnsitz in Berlin anmelden
Vorher
Online (sofort, kostenlos)
Im Bürgeramt (sofort, kostenlos, mit Termin)
berlinecho.de/ummelden-berlin-anleitung-fristen-unterlagen/ · Stand 29.09.2026
Online oder im Bürgeramt: Welcher Weg passt?
Die Online-Anmeldung spart dir den Termin, steht aber nicht allen offen. Du musst volljährig sein, die deutsche oder eine EU-Staatsangehörigkeit haben und innerhalb Deutschlands umziehen. Außerdem brauchst du ein BundID-Konto und einen Personalausweis oder eine eID-Karte mit aktivierter Online-Ausweisfunktion; mit einem elektronischen Aufenthaltstitel funktioniert der Online-Dienst nicht.
| Online | Im Bürgeramt | |
|---|---|---|
| Gebühr | keine | keine |
| Termin | nicht nötig | nötig |
| Mindestalter | 18 Jahre | 16 Jahre |
| Wer kann es nutzen | Deutsche und EU-Bürger nach Umzug innerhalb Deutschlands | alle |
| Meldebestätigung | digital im BundID-Postfach | sofort auf Papier |
| Adresse auf dem Ausweis | Chip über die AusweisApp, Aufkleber per Post | direkt vor Ort aktualisiert |
Nur vor Ort geht die Anmeldung, wenn du mehrere Wohnungen hast, wenn getrennt lebende Eltern ein Kind ummelden oder wenn du aus dem Ausland zuziehst. Einen Termin bekommst du in jedem der 49 Berliner Bürgerämter, unabhängig vom Bezirk – den nächsten Standort zeigt der Bürgeramt-Finder.
Was muss in der Wohnungsgeberbestätigung stehen?
Die Wohnungsgeberbestätigung ist die schriftliche Bestätigung deines Vermieters, dass du eingezogen bist. Er muss sie dir innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug mit Unterschrift ausstellen. Darin stehen Name und Anschrift des Vermieters, bei Untervermietung auch der Name des Eigentümers, das Einzugsdatum, die Anschrift der Wohnung und die Namen aller meldepflichtigen Personen. Ausführlich erklärt ist das im Ratgeber zur Wohnungsgeberbestätigung in Berlin.
Wann musst du dich nicht anmelden?
Keine Anmeldung brauchst du, wenn du schon anderswo in Deutschland gemeldet bist und höchstens sechs Monate in Berlin bleibst. Wer im Ausland wohnt und höchstens drei Monate in Berlin ist, muss sich ebenfalls nicht anmelden. Ausnahmen gelten außerdem für bestimmte Dienstunterkünfte, etwa bei Wehr- oder Bundesfreiwilligendienst.
Brauchst du nach der Anmeldung eine Meldebescheinigung, etwa für den Arbeitgeber? Die gibt es online kostenlos, siehe unsere Checkliste zur Meldebescheinigung. Ziehst du dagegen ins Ausland, gilt die Abmeldung.
Häufige Fragen zur Anmeldung in Berlin
Kann ich mich in Berlin online ummelden?
Ja, wenn du volljährig bist, die deutsche oder eine EU-Staatsangehörigkeit hast und innerhalb Deutschlands umziehst. Du brauchst ein BundID-Konto, einen Personalausweis oder eine eID-Karte mit aktivierter Online-Ausweisfunktion samt PIN und die AusweisApp. Mit einem elektronischen Aufenthaltstitel geht die Online-Anmeldung laut Service-Portal nicht, dann bleibt der Termin im Bürgeramt.
Reicht der Mietvertrag statt der Wohnungsgeberbestätigung?
Nein. Das Service-Portal Berlin stellt klar, dass der Mietvertrag die Wohnungsgeberbestätigung nicht ersetzt. Dein Vermieter muss dir den Einzug innerhalb von zwei Wochen schriftlich mit Unterschrift bestätigen. Die Bestätigung enthält Name und Anschrift des Vermieters, das Einzugsdatum, die Adresse der Wohnung und die Namen aller Personen, die einziehen.
Muss ich mich in meiner alten Stadt abmelden?
Nein. Wer innerhalb Deutschlands umzieht, meldet sich nur am neuen Wohnort an; die alte Meldung wird damit ersetzt. Abmelden musst du dich nur, wenn du ins Ausland ziehst oder eine Wohnung aufgibst, ohne eine neue in Deutschland zu beziehen – mehr dazu in unserem Ratgeber zur Abmeldung.
Quellen
- Service-Portal Berlin: Wohnsitz anmelden (abgerufen am 29.09.2026)
- Online-Dienst elektronische Wohnsitzanmeldung
Ida Nagel
Redakteurin Gesellschaft & Wohnen
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