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Gesellschaft

Kita-Gebühren in Berlin 2026: 23 Euro Essen, bis 100 Euro Extras

Die Kita ist in Berlin beitragsfrei. Was Eltern 2026 trotzdem zahlen: 23 Euro Verpflegungsanteil, freiwillige Zuzahlungen bis 100 Euro, ab der vierten Klasse den Hort. Dazu Betreuungsstunden, Kita-Gutschein und unzulässige Gebühren.

Ida Nagel Veröffentlicht · aktualisiert
Leerer Kita-Gruppenraum mit kleinen Holztischen, Holzbausteinen auf dem Teppich und Kinderjacken an der Garderobe.
In Berliner Kitas ist die Betreuung gebührenfrei, Eltern zahlen vor allem für das Mittagessen und zusätzliche Angebote. (KI-generiertes Symbolbild)
Inhalt (8 Abschnitte)
  1. Was zahlen Eltern in Berlin für die Kita?
  2. Wie hoch ist das Essensgeld in der Kita?
  3. Welche Zuzahlungen darf eine Kita verlangen?
  4. Wie viele Stunden Betreuung gibt es mit dem Kita-Gutschein?
  5. Was kostet der Hort nach der Kita?
  6. Wie es weitergeht
  7. Häufige Fragen zu Kita-Gebühren in Berlin
  8. Quellen

Für den Kita-Platz selbst zahlen Berliner Eltern seit August 2018 keine Gebühren. Wer mittags in der Kita isst, zahlt 23 Euro Verpflegungsanteil im Monat, mit berlinpass-BuT nichts. Für Extras wie Bio-Essen oder Sprachkurse dürfen Kitas seit 2025 höchstens 100 Euro monatlich verlangen. Einen zuzahlungsfreien Platz muss jeder Träger anbieten.

Stand: . Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie fasst die Regeln auf ihrer Seite Kostenbeteiligung und Zuzahlungen zusammen: Die Betreuung in Kitas und in der Kindertagespflege ist für alle Kinder kostenfrei. Kita-Gebühren in Berlin im klassischen Sinn, also einkommensabhängige Elternbeiträge für den Platz, gibt es nicht mehr. Was bleibt, sind drei Posten: Essensgeld, freiwillige Zuzahlungen und ab der vierten Klasse der Hort.

  • Betreuungsplatz: kostenfrei seit August 2018
  • Verpflegungsanteil: 23 Euro im Monat, mit berlinpass-BuT 0 Euro
  • Zuzahlungen für Extras: grundsätzlich höchstens 100 Euro pro Kind und Monat, kündbar mit einem Monat Frist
  • Hort: Klasse 1 bis 3 kostenfrei, ab Klasse 4 einkommensabhängig
  • Kita-Gutschein: kostenlos, Antrag 9 bis 2 Monate vor Betreuungsbeginn

Was zahlen Eltern in Berlin für die Kita?

Für den Platz selbst – ob Krippe oder Kindergarten-Alter – zahlen Eltern nichts. Die Beitragsfreiheit gilt seit August 2018 für die gesamte Kita-Zeit bis zur Einschulung und ebenso für die Kindertagespflege. Voraussetzung ist ein Kita-Gutschein vom Jugendamt, der in einer öffentlich finanzierten Kita oder Tagespflegestelle eingelöst wird. Die übrigen Kosten fallen nicht für die Betreuung an, sondern für Essen und für Leistungen, die über das hinausgehen, was das Land Berlin finanziert.

Kita-Kosten in Berlin für Eltern, Stand 01.10.2026
Posten Betrag Pflicht?
Betreuung (Kita und Kindertagespflege) 0 Euro –
Verpflegungsanteil Mittagessen 23 Euro im Monat ja, entfällt mit berlinpass-BuT
Zuzahlungen für Zusatzangebote bis 100 Euro im Monat (Ausnahmen mit Senatszustimmung) nein, zuzahlungsfreier Platz muss angeboten werden
Kita-Gutschein 0 Euro Voraussetzung für den Platz

Wie hoch ist das Essensgeld in der Kita?

23 Euro im Monat, sofern dein Kind in der Kita ein Mittagessen bekommt. Aufs Jahr gerechnet sind das 276 Euro pro Kind. Familien mit einem gültigen berlinpass-BuT zahlen den Verpflegungsanteil nicht; ihre Kinder nehmen außerdem kostenfrei an Ausflügen teil. Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe haben laut Senatsverwaltung unter anderem Familien mit Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld. Rechtsgrundlage für die Kostenbeteiligung ist das Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetz.

Welche Zuzahlungen darf eine Kita verlangen?

Zuzahlungen sind regelmäßige, meist monatliche Beträge für Zusatzleistungen wie zusätzliche Sportangebote, Bio-Essen oder Sprachunterricht. Seit Januar 2025 gilt grundsätzlich eine Obergrenze von 100 Euro pro Kind und Monat. Höher darf es nur werden, wenn das Angebot zum pädagogischen Konzept gehört, ohne Zuzahlung nicht finanzierbar ist und die Senatsverwaltung das vorab bestätigt hat.

Für Eltern zählen vor allem diese Regeln: Der Betreuungsvertrag darf nicht von einer Zuzahlung abhängen, jeder Träger muss auf Wunsch einen zuzahlungsfreien Platz anbieten. Eine Zuzahlungsvereinbarung muss schriftlich sein und lässt sich jederzeit mit einem Monat Frist zum Monatsende kündigen – ohne dass der Träger deshalb den Kita-Vertrag kündigen darf. Bis 40 Euro darf die Kita Leistungen als Paket anbieten. Darüber müssen Eltern einzeln auswählen können, und die Verwendung des Geldes muss einmal im Jahr nachgewiesen werden.

Ausnahme Elterninitiativ-Kitas: Dort gibt es keinen Anspruch auf einen zuzahlungsfreien Platz, Zuzahlungen sind nicht einseitig kündbar. Die Obergrenze von 100 Euro gilt aber auch hier.

Wie viele Stunden Betreuung gibt es mit dem Kita-Gutschein?

Den Umfang legt das Jugendamt im Kita-Gutschein fest. Ab dem ersten Geburtstag stehen jedem Kind bis zu sieben Stunden täglich zu, ohne Begründung. Länger geht es, wenn Eltern arbeiten, studieren oder in Ausbildung sind oder die Familiensituation es erfordert; dafür verlangt das Jugendamt Nachweise. Im ersten Lebensjahr ist der Bedarf immer nachzuweisen. Der Antrag ist gebührenfrei und geht an das Jugendamt des Wohnbezirks, frühestens neun und spätestens zwei Monate vor dem gewünschten Start. Wie das Verfahren Schritt für Schritt läuft, steht im Beitrag zum Kita-Gutschein in Berlin; wie die Platzsuche über den Kita-Navigator funktioniert, erklärt die Übersicht Kita in Berlin.

Was kostet der Hort nach der Kita?

Mit der Einschulung wechselt die Nachmittagsbetreuung in die ergänzende Förderung und Betreuung, kurz eFöB. Laut Familienportal Berlin ist sie von der ersten bis zur dritten Klasse kostenfrei. Ab Klasse 4 richtet sich der Elternbeitrag nach Familieneinkommen und Betreuungszeiten; mit dem Antrag auf ergänzende Förderung reichen Eltern dann einen Einkommensnachweis ein. Das Mittagessen ist für alle Berliner Grundschulkinder von Klasse 1 bis 6 kostenfrei, Eltern schließen dafür einen Vertrag mit dem Caterer der Schule.

Steuerlich lassen sich Betreuungskosten nach § 10 Einkommensteuergesetz als Sonderausgaben absetzen: 80 Prozent der Aufwendungen, höchstens 4.800 Euro je Kind unter 14 Jahren. Das betrifft in Berlin vor allem Hortbeiträge ab der vierten Klasse.

Wie es weitergeht

Die Beitragsfreiheit ist Landesrecht und steht nach dem Stand der Senatsseiten vom 1. Oktober 2026 unverändert. Ob der neue Senat nach der Abgeordnetenhauswahl vom 20. September 2026 an Essensgeld oder Zuzahlungsregeln etwas ändert, ist offen. Maßgeblich bleibt bis dahin die Seite der Senatsverwaltung; Fragen und mögliche Verstöße gegen die Zuzahlungsregeln nimmt sie unter kita-zuzahlungen@senbjf.berlin.de entgegen.

Häufige Fragen zu Kita-Gebühren in Berlin

Was kostet die Kita in Berlin 2026?

Die Betreuung selbst ist kostenfrei, sowohl in der Kita als auch in der Kindertagespflege. Isst das Kind mittags dort, beteiligen sich Eltern mit 23 Euro im Monat an der Verpflegung, im Jahr also 276 Euro. Freiwillige Zuzahlungen für Zusatzangebote sind möglich, grundsätzlich aber auf 100 Euro im Monat begrenzt. Pflicht ist keine Zuzahlung: Jeder Träger muss auf Wunsch einen Platz ohne Zuzahlung anbieten.

Wie viele Stunden Kita-Betreuung stehen einem Kind in Berlin zu?

Ab dem ersten Geburtstag hat jedes Kind Anspruch auf bis zu sieben Stunden Betreuung am Tag, ohne dass Eltern Gründe nennen müssen. Mehr Stunden gibt es, wenn Eltern arbeiten, studieren oder in Ausbildung sind oder wenn die Familiensituation es erfordert. Im ersten Lebensjahr müssen Eltern den Bedarf für jede Betreuung nachweisen. Den Umfang legt das Jugendamt im Kita-Gutschein fest.

Wer muss das Essensgeld in der Kita nicht zahlen?

Familien mit gültigem berlinpass-BuT zahlen den Verpflegungsanteil von 23 Euro nicht, und ihre Kinder fahren kostenfrei mit auf Ausflüge. Den berlinpass-BuT können Familien beantragen, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Er gehört zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe und wird bei der jeweiligen Leistungsstelle beantragt.

Was kostet der Hort in Berlin?

Die ergänzende Förderung und Betreuung an Grundschulen, oft noch Hort genannt, ist von der ersten bis zur dritten Klasse kostenfrei. Ab der vierten Klasse beteiligen sich Eltern an den Kosten; die Höhe richtet sich nach dem Familieneinkommen und dem Betreuungsumfang. Grundlage ist das Tagesbetreuungskostenbeteiligungsgesetz. Das Mittagessen ist in Berliner Grundschulen von Klasse 1 bis 6 kostenfrei.

Darf eine Kita Aufnahmegebühren oder eine Kaution verlangen?

Nein. Aufnahmegebühren, Kautionen, Reservierungsgebühren, Freihaltegelder und Erstausstattungsbeträge sind nach den Regeln der Senatsverwaltung unzulässig. Verboten sind auch Zuzahlungen für Personal, das wegen eines nicht eingehaltenen Personalschlüssels fehlt, sowie eine verpflichtende Mitgliedschaft im Träger- oder Förderverein und Beteiligungen an Verwaltungskosten des Trägers. Bei Verdacht auf Verstöße nimmt die Senatsverwaltung Hinweise unter kita-zuzahlungen@senbjf.berlin.de entgegen.

Quellen

Ida Nagel

Redakteurin Gesellschaft & Wohnen

Hallo, ich bin Ida, und bei BerlinEcho bin ich zuständig für Gesellschaft und Wohnen – also für die Themen, die im Alltag meiner Mitmenschen am meisten präsent sind: Wo finde ich eine Wohnung, die ich mir leisten kann? …

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