Friedhöfe Berlin: 222 Standorte, Gebühren und Fristen
Berlin hat 222 Friedhöfe mit rund 1.095 Hektar, auf 182 davon wird noch bestattet (Stand 31.12.2024). 85 gehören dem Land, 118 sind evangelisch, 9 katholisch und 5 jüdisch. Auf landeseigenen Friedhöfen kosten die Friedhofsgebühren für ein Erdwahlgrab rund 1.016 Euro, für ein Urnenwahlgrab rund 828 Euro, jeweils für 20 Jahre.
Zuletzt aktualisiert am . Berlins Friedhöfe nehmen nach Angaben der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt rund ein Prozent der Stadtfläche und zehn Prozent des öffentlichen Grüns ein. Wer einen Angehörigen bestatten muss, hat es mit zwei Welten zu tun: den 85 landeseigenen Friedhöfen, die die Grünflächenämter der Bezirke verwalten und für die eine einheitliche Gebührenordnung gilt, und den kirchlichen und sonstigen Friedhöfen mit eigenen Regeln und Preisen. Dazu kommen feste Fristen aus dem Berliner Bestattungsgesetz. 2024 starben in Berlin laut Amt für Statistik 37.686 Menschen.
- Tod beim Standesamt anzeigen: spätestens am dritten Werktag
- Überführung in eine Leichenhalle: innerhalb von 36 Stunden
- Urne beisetzen: innerhalb von sechs Monaten nach der Einäscherung
- Friedhofspflicht auch für Urnen, Ausnahme Seebestattung
- Sozialbestattung nach § 74 SGB XII beim Sozialamt beantragen
Wie viele Friedhöfe gibt es in Berlin?
In Berlin gibt es 222 Friedhöfe mit zusammen rund 1.095 Hektar, Stand 31. Dezember 2024. Auf 182 davon wird bestattet, 40 sind für Bestattungen geschlossen. Vier weitere Berliner Friedhöfe liegen im Umland, darunter zwei landeseigene und zwei evangelische. Nach Trägern verteilen sich die Friedhöfe im Stadtgebiet so: 85 landeseigene mit rund 580 Hektar, 118 evangelische mit rund 411 Hektar, 9 katholische mit rund 48 Hektar, 5 jüdische und 5 in sonstiger Trägerschaft, etwa britisch, muslimisch oder russisch-orthodox.
| Bezirk | Friedhöfe gesamt | davon mit Bestattungen | davon landeseigen |
|---|---|---|---|
| Mitte | 30 | 20 | 8 |
| Friedrichshain-Kreuzberg | 14 | 14 | 0 |
| Pankow | 37 | 28 | 13 |
| Charlottenburg-Wilmersdorf | 13 | 13 | 6 |
| Spandau | 5 | 5 | 3 |
| Steglitz-Zehlendorf | 21 | 17 | 11 |
| Tempelhof-Schöneberg | 23 | 18 | 6 |
| Neukölln | 23 | 19 | 8 |
| Treptow-Köpenick | 16 | 13 | 11 |
| Marzahn-Hellersdorf | 8 | 6 | 6 |
| Lichtenberg | 13 | 12 | 3 |
| Reinickendorf | 19 | 17 | 10 |
| Berlin gesamt | 222 | 182 | 85 |
Friedrichshain-Kreuzberg hat als einziger Bezirk keinen landeseigenen Friedhof; dort betreiben ausschließlich evangelische Träger die 14 Friedhöfe. Die vollständige Liste aller Friedhöfe mit Träger stellt die Senatsverwaltung als PDF bereit. Weitere Beiträge sammelt die Rubrik Friedhöfe im Berlin-Service.
Was kosten Gräber auf landeseigenen Friedhöfen?
Für alle landeseigenen Friedhöfe gilt dieselbe Gebührenordnung (FriedGebO). Das Bezirksamt Spandau rechnet daraus Beispiele für eine Bestattung und 20 Jahre Nutzung vor; die Einzelposten sind eine Verwaltungsgebühr von 52 Euro, die Friedhofsgrundgebühr von 496 oder 520 Euro, die Bestattungsgebühr und 159 Euro für 30 Minuten Feierhalle. Dieselben Beträge nennt das Bezirksamt Treptow-Köpenick.
| Grabart | Erdbestattung | Urnenbeisetzung |
|---|---|---|
| Wahlgrabstätte | 1.016 Euro | 828 Euro |
| Familiengrabstätte | 1.016 Euro | 828 Euro |
| Reihengrabstätte | 939 Euro | 798 Euro |
| Gemeinschaftsgrabstätte (mit Pflege) | 1.962 Euro | 863 Euro |
Nicht enthalten sind die Kosten des Bestattungsunternehmens, bei Urnen die Einäscherung und das Grabmal. Allein die Genehmigung für einen stehenden Grabstein bis 0,05 Kubikmeter kostet 100 Euro. Kirchliche Friedhöfe haben eigene Gebührenordnungen; die Preise erfährst du bei der jeweiligen Friedhofsverwaltung.
Welche Bestattungsarten sind in Berlin erlaubt?
Das Berliner Bestattungsgesetz kennt zwei Bestattungsarten: die Erdbestattung im Sarg und die Feuerbestattung mit anschließender Beisetzung der Asche (§ 17). Beides ist nur auf öffentlichen Friedhöfen erlaubt, auch für Urnen gilt diese Friedhofspflicht (§ 18). Die Ausnahme ist die Seebestattung: Die Urne darf zur Beisetzung auf See aus Berlin ausgeführt werden. Aus religiösen Gründen ist auf dafür bestimmten Grabfeldern auch eine Erdbestattung im Leichentuch ohne Sarg möglich.
Innerhalb dieser Regeln bieten die Friedhöfe verschiedene Grabarten an. Das Bezirksamt Treptow-Köpenick listet für seine Friedhöfe Reihen-, Wahl- und Gemeinschaftsgrabstätten, Ruhegemeinschaften und Partner-Ruhegemeinschaften für Urnen, Urnenwände und Stelen sowie Baumbeisetzungen. Eine Reihengrabstätte vergibt die Friedhofsverwaltung der Reihe nach, das Nutzungsrecht läuft 20 Jahre und ist nicht verlängerbar. Eine Wahlgrabstätte suchst du selbst aus und kannst sie verlängern.
Welche Fristen gelten nach einem Todesfall in Berlin?
Nach einem Todesfall in Berlin laufen drei gesetzliche Fristen. Der Tod muss dem Standesamt des Sterbeorts spätestens am dritten Werktag angezeigt werden (§ 28 Personenstandsgesetz); oft übernimmt das der Bestatter, zuständig ist eines der Berliner Standesämter. Die verstorbene Person muss innerhalb von 36 Stunden in eine Leichenhalle gebracht werden, falls sie nicht vorher bestattet oder aus Berlin gebracht wird (§ 9 Bestattungsgesetz). Die Urne muss innerhalb von sechs Monaten nach der Einäscherung beigesetzt sein (§ 21 Absatz 2).
Vor jeder Bestattung braucht es einen Bestattungsschein des Bezirksamts (§ 19). Vor einer Einäscherung prüft eine Ärztin oder ein Arzt des Landesinstituts für gerichtliche und soziale Medizin in einer zweiten Leichenschau, ob ein natürlicher Tod vorliegt (§ 20).
Wer muss in Berlin für die Bestattung sorgen?
Die Bestattungspflicht trifft nach § 16 Bestattungsgesetz Berlin die Angehörigen in fester Reihenfolge: zuerst Ehe- oder Lebenspartner, dann volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister, volljährige Enkel und zuletzt Großeltern. Verpflichtet ist eine spätere Gruppe nur, wenn es niemanden aus einer früheren gibt oder dieser aus wichtigem Grund verhindert ist.
Das Gesundheitsamt Charlottenburg-Wilmersdorf weist darauf hin, dass die Pflicht auch bei jahrelangem Kontaktabbruch besteht und das Ausschlagen des Erbes nichts daran ändert. Findet sich niemand, sorgt das Bezirksamt für eine ordnungsbehördliche Bestattung, in der Regel als Feuerbestattung, und holt sich die Kosten von den Pflichtigen zurück.
Wann übernimmt das Sozialamt die Kosten?
Das Sozialamt übernimmt nach § 74 SGB XII die erforderlichen Kosten einer Bestattung, soweit sie den Verpflichteten nicht zuzumuten sind. Zuständig ist das Sozialamt am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person. 2024 finanzierten die zwölf Bezirke laut einer Senatsantwort vom 20. Oktober 2025 zusammen 1.165 Sozialbestattungen, die meisten in Charlottenburg-Wilmersdorf (179) und Tempelhof-Schöneberg (143). Die durchschnittlichen Kosten lagen im Zeitraum 2020 bis 2024 zwischen 978 Euro in Marzahn-Hellersdorf und 1.855 Euro in Neukölln.
Welche Berliner Friedhöfe sind besonders bekannt?
Vier Berliner Friedhöfe ziehen neben Trauernden auch viele Besucher an:
- Dorotheenstädtischer Friedhof, Mitte: 1762 angelegt. Hier liegen laut berlin.de unter anderem Hegel, Fichte, Bertolt Brecht, Helene Weigel, Heinrich Mann, Anna Seghers und Karl Friedrich Schinkel.
- Jüdischer Friedhof Weißensee, Pankow: im September 1880 eingeweiht, rund 42 Hektar mit etwa 116.000 Grabstellen. Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz nennt ihn Europas flächenmäßig größten jüdischen Friedhof.
- Waldfriedhof Zehlendorf, Steglitz-Zehlendorf: 1945 eröffnet, mit den Gräbern von Willy Brandt, Ernst Reuter, Walter Scheel und Hans Scharoun (berlin.de).
- Türkischer Friedhof am Columbiadamm, Neukölln: 1866 eingeweiht, laut berlin.de der älteste islamische Friedhof Deutschlands.
Häufige Fragen zu Friedhöfen in Berlin
Was kostet eine Beerdigung in Berlin insgesamt?
Eine Gesamtsumme nennt keine Behörde, weil Bestatter, Sarg oder Urne, Einäscherung und Grabstein frei kalkuliert werden. Belegt sind nur die Friedhofsgebühren: Auf landeseigenen Friedhöfen kostet ein Erdwahlgrab nach der Beispielrechnung des Bezirksamts Spandau rund 1.016 Euro, ein Urnenreihengrab 798 Euro, jeweils inklusive 30 Minuten Feierhalle. Zum Vergleich: Die Sozialämter zahlten für eine Sozialbestattung zwischen 2020 und 2024 im Schnitt 978 bis 1.855 Euro, je nach Bezirk.
Wie lange ist die Ruhezeit auf Berliner Friedhöfen?
Die Beispielgebühren der landeseigenen Friedhöfe gelten laut Bezirksamt Spandau jeweils für 20 Jahre. Das Nutzungsrecht an einer Reihengrabstätte läuft nach Angaben des Bezirksamts Treptow-Köpenick 20 Jahre und kann nicht verlängert werden. Wahlgrabstätten lassen sich verlängern, dafür fallen erneut Gebühren an. Auf evangelischen, katholischen und jüdischen Friedhöfen gelten die Ordnungen des jeweiligen Trägers, die Fristen können abweichen.
Darf ich eine Urne in Berlin zu Hause aufbewahren?
Nein. Nach § 18 Bestattungsgesetz Berlin gilt für Urnen dieselbe Friedhofspflicht wie für Särge: Die Asche muss auf einem öffentlichen Friedhof beigesetzt werden, und zwar innerhalb von sechs Monaten nach der Einäscherung (§ 21 Absatz 2). Die einzige gesetzliche Ausnahme ist die Seebestattung, bei der die Urne aus Berlin ausgeführt und nach dem Recht am Ort der Bestattung beigesetzt wird. Weitere Ausnahmen kann nur die zuständige Behörde zulassen.
Wer zahlt die Beerdigung, wenn kein Geld da ist?
Dann kann der bestattungspflichtige Angehörige beim Sozialamt des letzten Wohnsitzes der verstorbenen Person einen Antrag nach § 74 SGB XII stellen. Übernommen werden die erforderlichen Kosten, soweit sie dem Verpflichteten nicht zuzumuten sind. Wie viel die Bezirke im Schnitt zahlen, unterscheidet sich deutlich: zwischen 978 und 1.855 Euro je Sozialbestattung im Zeitraum 2020 bis 2024. Gibt es gar keine Angehörigen oder kümmert sich niemand, veranlasst das Bezirksamt eine ordnungsbehördliche Bestattung, in der Regel als Feuerbestattung.
Wo werden Muslime in Berlin bestattet?
Der Türkische Friedhof am Columbiadamm in Neukölln ist laut berlin.de der älteste islamische Friedhof Deutschlands, 1866 eingeweiht und weitgehend belegt. Für muslimische Bestattungen stellte das Land deshalb Grabfelder auf dem Friedhof in Gatow zur Verfügung. Nach § 18 Absatz 2 Bestattungsgesetz ist aus religiösen Gründen auch die Erdbestattung im Leichentuch ohne Sarg erlaubt, auf Grabfeldern, die der Friedhofsträger dafür bestimmt.
Quellen
- Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt: Daten und Fakten Friedhöfe (Stand 31.12.2024) (abgerufen am 01.10.2026)
- Senatsverwaltung: Übersicht über die Friedhöfe Berlins nach Bezirken (PDF, Stand 31.12.2024) (abgerufen am 01.10.2026)
- Bezirksamt Spandau: Friedhofsgebühren (abgerufen am 01.10.2026)
- Bezirksamt Treptow-Köpenick: Bestattungsarten (abgerufen am 01.10.2026)
- Gebührenordnung für die landeseigenen Friedhöfe Berlins (FriedGebO, PDF) (abgerufen am 01.10.2026)
- Bestattungsgesetz Berlin, Fassung Stand 01.03.2024 (Textausgabe Aeternitas, PDF) (abgerufen am 01.10.2026)
- Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf: Ordnungsbehördliche Bestattungen (abgerufen am 01.10.2026)
- § 28 Personenstandsgesetz (abgerufen am 01.10.2026)
- § 74 SGB XII Bestattungskosten (abgerufen am 01.10.2026)
- Abgeordnetenhaus Berlin, Drucksache 19/24024: Friedhofswesen (Antwort vom 20.10.2025) (abgerufen am 01.10.2026)
- berlin.de: Dorotheenstadt Cemetery (abgerufen am 01.10.2026)
- Deutsche Stiftung Denkmalschutz: Jüdischer Friedhof Weißensee (abgerufen am 01.10.2026)
- berlin.de: Waldfriedhof Zehlendorf (abgerufen am 01.10.2026)
- berlin.de: Turkish Cemetery Berlin (abgerufen am 01.10.2026)